Rechtsprechung
BPatG, 09.05.2018 - 28 W (pat) 505/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "2X20FT" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10
Rheinpark-Center Neuss
Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 28 W (pat) 505/16
Der Zweck der Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG besteht vor allem darin, beschreibende Angaben oder Zeichen vom markenrechtlichen Schutz auszuschließen, weil ihre Monopolisierung einem berechtigten Bedürfnis der Allgemeinheit an ihrer ungehinderten Verwendbarkeit widerspricht, wobei bereits die bloße potentielle Beeinträchtigung der wettbewerbsrechtlichen Grundfreiheiten ausreichen kann (…vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 25, 30, 32 - Chiemsee;… GRUR 2004, 146, Rdnr. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272, Rdnr. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).Dementsprechend ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das markenrechtliche Anmeldebeschwerdeverfahren regelmäßig von der Angemessenheit eines Gegenstandswerts in Höhe von 50.000,- EUR auszugehen (vgl. BGH GRUR 2012, 272 - Rheinpark-Center Neuss; GRUR-RR 2012, 135 - Rheinpark-Center).
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 28 W (pat) 505/16
Der Zweck der Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG besteht vor allem darin, beschreibende Angaben oder Zeichen vom markenrechtlichen Schutz auszuschließen, weil ihre Monopolisierung einem berechtigten Bedürfnis der Allgemeinheit an ihrer ungehinderten Verwendbarkeit widerspricht, wobei bereits die bloße potentielle Beeinträchtigung der wettbewerbsrechtlichen Grundfreiheiten ausreichen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 25, 30, 32 - Chiemsee;… GRUR 2004, 146, Rdnr. 31 f. - DOUBLEMINT;… BGH GRUR 2012, 272, Rdnr. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss). - EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 28 W (pat) 505/16
Der Zweck der Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG besteht vor allem darin, beschreibende Angaben oder Zeichen vom markenrechtlichen Schutz auszuschließen, weil ihre Monopolisierung einem berechtigten Bedürfnis der Allgemeinheit an ihrer ungehinderten Verwendbarkeit widerspricht, wobei bereits die bloße potentielle Beeinträchtigung der wettbewerbsrechtlichen Grundfreiheiten ausreichen kann (…vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rdnr. 31 f. - DOUBLEMINT;… BGH GRUR 2012, 272, Rdnr. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss). - BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06
Markenumschreibung
Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 28 W (pat) 505/16
einer Beschwerde veranlasst wurde, die bei sachgerechter Verfahrensweise mit gewisser Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können (vgl. BPatGE 50, 54, 60 - Markenumschreibung). - BPatG, 22.09.2011 - 24 W (pat) 18/10
Markenbeschwerdeverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im …
Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 28 W (pat) 505/16
Dem Interesse eines Anmelders an der Eintragung seiner Marke kommt das gleiche wirtschaftliche Gewicht zu wie dem Interesse des Inhabers einer bereits eingetragenen Marke daran, einen Widerspruch gegen die Eintragung seiner Marke abzuwehren (BPatG 24 W (pat) 18/10 - Festsetzung des Gegenstandswerts im Anmeldebeschwerdeverfahren;… Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 71, Rdnr. 36).
- BPatG, 11.01.2019 - 28 W (pat) 9/18
Markenbeschwerdeverfahren - "AromaGrinder" - Unterscheidungskraft - kein …
Soweit sich die Zurückweisung auf die Waren und Dienstleistungen bezieht, für die die Anmeldung im Beschwerdeverfahren nicht weiter verfolgt worden ist, sind die angegriffenen Beschlüsse gegenstandslos (vgl. BPatG 28 W (pat) 505/16 - 2x20FT).